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Bei Iconic Ink stehst Du im Fokus!
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Wir verfügen über modernstes Equipment, um sicher zu stellen, dass Gesundheitsrisiken minimiert und gleichzeitig qualitativ hochwertige Resultate erzielt werden.
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AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)conic Ink Tattoo
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche im Tattoostudio Iconic Ink Tattoo angebotenen und durchzuführenden Tätowierungen sowie für Terminvereinbarungen, Anzahlungen und Gutscheine.
Soweit Tätowierer innerhalb des Studios selbstständig tätig sind, entstehen die vertraglichen Verpflichtungen bezüglich der Tätowierung ausschließlich zwischen dem jeweils beauftragten Tätowierer und dem Kunden, sofern dies bei Vertragsschluss entsprechend vereinbart und kenntlich gemacht wird.
2. Voraussetzungen für eine Tätowierung
Personen unter 18 Jahren werden nicht tätowiert.
Bei volljährigen Personen, für die eine rechtliche Betreuung eingerichtet wurde, richtet sich die Einwilligungsfähigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Betreuung allein schließt eine Tätowierung nicht aus.
Die Durchführung einer Tätowierung setzt voraus, dass der Kunde wirksam in den Eingriff einwilligen kann und keine gesundheitlichen oder sonstigen Umstände entgegenstehen.
3. Terminvereinbarung und Anzahlung
Mit Abschluss eines Vertrages über eine Tätowierung kann eine Anzahlung vereinbart werden.
Die Anzahlung dient der verbindlichen Reservierung des vereinbarten Termins sowie der Absicherung des mit der Terminvorbereitung verbundenen Aufwandes.
Die Höhe der Anzahlung und die geltende Absagefrist werden dem Kunden bei der Terminvereinbarung mitgeteilt.
Eine Terminvereinbarung ist erst verbindlich, wenn sie durch Iconic Ink Tattoo beziehungsweise den zuständigen Tätowierer in Textform bestätigt wurde.
Die geleistete Anzahlung wird auf den Gesamtpreis der Tätowierung angerechnet.
Erfolgt die Tätowierung in mehreren Sitzungen, wird die Anzahlung grundsätzlich mit dem Honorar der letzten Sitzung verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Terminabsagen und Terminverschiebungen
Eine Terminabsage oder Terminverschiebung durch den Kunden muss innerhalb der bei der Buchung vereinbarten Absagefrist erfolgen.
Bei einer fristgerechten Absage kann die Anzahlung auf Wunsch des Kunden erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet werden, soweit keine gesondert vereinbarten und rechtlich zulässigen Vergütungsansprüche entgegenstehen.
Bei einer verspäteten Absage oder einem unentschuldigten Nichterscheinen können dem Kunden gesetzlich zulässige Ansprüche auf Vergütung beziehungsweise Ersatz entstandener Schäden entgegengehalten werden.
Bereits erbrachte und gesondert vergütungspflichtige Leistungen, insbesondere individuell vereinbarte Entwurfsarbeiten, können entsprechend der vertraglichen Vereinbarung berechnet werden.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Vergütungsanspruch entstanden ist, soweit eine pauschalierte Entschädigung vereinbart wurde.
Erfolgt die Absage aufgrund von Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, werden die gesetzlichen Regelungen berücksichtigt. Ein Ersatztermin kann einvernehmlich vereinbart werden.
Muss ein Termin durch den Tätowierer abgesagt werden, wird nach Möglichkeit ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Gesetzliche Rückzahlungs- und sonstige Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
Ein Anspruch auf bevorzugte Terminvergabe besteht nicht.
5. Abbruch einer Tätowierung
Bricht der Kunde eine bereits begonnene Tätowierung eigenständig ab, richten sich die Vergütungs- und Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bereits erbrachte Leistungen und wirksam vereinbarte Entwurfsleistungen können entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen berechnet werden.
Bei einer Absage nach Erstellung eines individuellen Entwurfs besteht nicht automatisch ein Anspruch auf Überlassung der Entwurfszeichnung. Maßgeblich sind die getroffenen Vereinbarungen und die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Urheberrechte des Tätowierers bleiben unberührt.
6. Bezahlung
Die Zahlung des Honorars erfolgt unmittelbar nach Durchführung der jeweiligen Tätowierungssitzung in bar, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
Bei Tätowierungen, die mehrere Sitzungen erfordern, wird das Honorar entsprechend der vereinbarten Zahlungsmodalitäten abgerechnet.
7. Gesundheitliche Voraussetzungen und Ausschlussgründe
Die Durchführung einer Tätowierung setzt voraus, dass sich der Kunde in einem Zustand befindet, der eine sichere und fachgerechte Tätowierung ermöglicht.
Insbesondere können folgende Umstände einer Tätowierung entgegenstehen:
-
Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation.
-
Einnahme gerinnungshemmender oder anderer Medikamente, die eine Tätowierung wesentlich erschweren oder medizinisch bedenklich machen.
-
Nicht abgesprochene Anwendung von Oberflächenanästhetika oder Betäubungscremes.
-
Erkrankungen, die einer sicheren Tätowierung entgegenstehen.
-
Bekannte Allergien gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstigen verwendeten Materialien.
-
Ein hygienischer Zustand, der eine sichere Tätowierung nicht zulässt.
-
Fehlende rechtliche Einwilligungsfähigkeit.
-
Schwangerschaft oder Stillzeit.
-
Sonstige gesundheitliche Umstände, die das Risiko von Komplikationen erheblich erhöhen.
Der Tätowierer ist berechtigt, die Durchführung einer Tätowierung aus sachlich gerechtfertigten gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen abzulehnen.
Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Tätowierung eine entsprechende Einwilligungserklärung abzugeben und die für die sichere Durchführung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen.
8. Ablehnung von Kunden und Unzumutbarkeit der Behandlung
Iconic Ink Tattoo sowie die jeweils ausführenden Tätowierer behalten sich das Recht vor, die Durchführung einer Tätowierung aus wichtigem Grund abzulehnen, einen Termin abzubrechen oder die weitere Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu beenden.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:
-
Beleidigungen, Bedrohungen, Nötigungen oder aggressivem Verhalten.
-
Wiederholtem respektlosem, belästigendem oder übergriffigem Verhalten.
-
Erheblichen Störungen des für die Durchführung der Tätowierung notwendigen Vertrauensverhältnisses.
-
Verhalten, durch das die Sicherheit oder ordnungsgemäße Durchführung der Tätowierung gefährdet wird.
-
Schwerwiegenden oder wiederholten Verletzungen vertraglicher Pflichten.
-
Medizinischen oder hygienischen Umständen, die einer sicheren Durchführung entgegenstehen.
Die Ablehnung erfolgt unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung unzumutbar sein.
Gesetzliche Vergütungs-, Rückzahlungs- und Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
9. Gutscheine
9.1 Gültigkeit und Verjährung
Für entgeltlich erworbene Gutscheine gilt die gesetzliche regelmäßige Verjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB.
Diese beträgt grundsätzlich drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Gesetzliche Vorschriften über eine Hemmung oder einen Neubeginn der Verjährung bleiben unberührt.
9.2 Einlösung
Gutscheine können für die angebotenen Leistungen von Iconic Ink Tattoo eingelöst werden.
Eine Übertragung auf eine andere Person ist grundsätzlich möglich, sofern der Gutschein nicht ausdrücklich und wirksam personenbezogen ausgestellt wurde oder berechtigte Gründe entgegenstehen.
9.3 Barauszahlung
Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder eines verbleibenden Restguthabens ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere, wenn der Gutscheininhaber die angebotenen Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, seine persönlichen Wünsche geändert hat oder auf eine Tätowierung verzichtet.
Gesetzlich bestehende Widerrufs-, Rücktritts-, Rückzahlungs- und Erstattungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
9.4 Ablehnung der Gutscheineinlösung aus wichtigem Grund
Iconic Ink Tattoo behält sich das Recht vor, die Durchführung einer Tätowierung auch bei Vorlage eines gültigen Gutscheins aus wichtigem Grund abzulehnen.
Dies gilt insbesondere bei schwerwiegendem Fehlverhalten, Bedrohungen, Beleidigungen, erheblichen Vertrauensstörungen oder sonstigen Umständen, welche die Durchführung der Tätowierung unzumutbar machen.
Die Ablehnung der Tätowierung führt nicht automatisch zum Verfall des Gutscheinwertes.
Gesetzliche Ansprüche des Gutscheininhabers bleiben unberührt.
10. Cover-up-Tätowierungen
Bei Cover-up-Tätowierungen kann nicht garantiert werden, dass eine vollständige Abdeckung der vorhandenen Tätowierung erreicht wird.
Aufgrund möglicher Wechselwirkungen zwischen bereits vorhandenen und neu eingebrachten Farbpigmenten kann es zu unerwünschten optischen Ergebnissen, Farbveränderungen, Hautreaktionen oder Narbenbildung kommen.
Die Anzahl der zur Fertigstellung erforderlichen Sitzungen kann im Voraus nicht immer zuverlässig bestimmt werden.
Eine Haftung für nicht vom Tätowierer zu vertretende Komplikationen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11. Tätowierungen auf vernarbter oder laserbehandelter Haut
Bereits vernarbte oder zuvor laserbehandelte Haut kann die Qualität, Haltbarkeit und Abheilung einer Tätowierung beeinflussen.
Mögliche Folgen sind insbesondere:
-
Farbabweichungen.
-
Unregelmäßige Farbaufnahme.
-
Farbverläufe.
-
Erneute Narbenbildung.
-
Verzögerte oder gestörte Wundheilung.
-
Unerwünschte optische Ergebnisse.
Der Kunde wird vor der Tätowierung auf die besonderen Risiken hingewiesen.
Für Folgen, die nicht auf einer vom Tätowierer zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
12. Schriftzüge, Rechtschreibung und Datumsangaben
Der Kunde ist verpflichtet, die gewünschte Schreibweise von Schriftzügen, Namen, Datumsangaben, Zahlen und fremdsprachigen Texten vor Beginn der Tätowierung sorgfältig zu überprüfen.
Dies gilt insbesondere für fremdsprachige Texte, besondere Schriftzeichen und abweichende Datumsformate.
Mit Freigabe der Vorlage bestätigt der Kunde, dass der dargestellte Inhalt seinem Wunsch entspricht.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei vom Tätowierer zu vertretenden Fehlern bleiben unberührt.
13. Komplikationen und Haftung
Trotz fachgerechter Durchführung können bei Tätowierungen Komplikationen auftreten, die nicht vollständig vorhersehbar oder vermeidbar sind.
Hierzu gehören beispielsweise:
-
Pigmentmigrationen (sogenannte Blowouts).
-
Allergische oder nichtallergische Fremdkörperreaktionen.
-
Fototoxische Reaktionen.
-
Individuelle Hautreaktionen.
-
Unerwartete Farbveränderungen.
-
Wundheilungsstörungen.
Eine Haftung für Schäden, die nicht auf einer vom Tätowierer zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, besteht nicht.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unbeschränkt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
14. Pflege und Nachsorge
Der Kunde erhält nach der Tätowierung eine Pflegeanleitung und ist verpflichtet, die darin enthaltenen Hinweise zur sachgerechten Nachsorge zu beachten.
Fehlerhafte oder unzureichende Pflege kann insbesondere zu Infektionen, Farbverlusten, Narbenbildung und sonstigen Beeinträchtigungen der Tätowierung führen.
Für Schäden, die ausschließlich durch eine unsachgemäße Nachsorge des Kunden entstehen und nicht vom Tätowierer zu vertreten sind, wird keine Haftung übernommen.
Bei unerwarteten Heilungsverläufen ist unverzüglich Kontakt mit dem Studio aufzunehmen.
Bei erheblichen Beschwerden oder medizinischen Komplikationen sollte umgehend ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
15. Nachstechen
Im Rahmen der Abheilung einer Tätowierung kann es zu Farbverlusten oder Veränderungen des Erscheinungsbildes kommen.
Ob ein unentgeltliches Nachstechen erforderlich ist, richtet sich nach der Ursache des Farbverlustes und den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
Ein kostenpflichtiges Nachstechen kann insbesondere dann vereinbart werden, wenn Farbverluste auf unsachgemäße Pflege, mechanische Belastung, intensive UV-Exposition oder andere vom Kunden zu vertretende Einflüsse zurückzuführen sind.
Der Kunde wird gebeten, auffällige Farbverluste möglichst innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der Tätowierung mitzuteilen.
Diese Frist stellt keine Ausschlussfrist für gesetzliche Gewährleistungsansprüche dar.
Für Nachstechtermine gelten die allgemeinen Regelungen zur Terminvereinbarung und Terminabsage entsprechend.
16. Fotografien und Veröffentlichungen
Im Rahmen der Dokumentation können Fotografien der angefertigten Tätowierung erstellt werden.
Eine Veröffentlichung oder werbliche Nutzung von Fotografien, auf denen der Kunde erkennbar ist oder durch besondere Merkmale identifiziert werden kann, erfolgt nur auf Grundlage einer hierfür erforderlichen wirksamen Einwilligung oder einer anderen gesetzlichen Rechtsgrundlage.
Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
17. Urheberrechte und Nutzung der Tätowierung
Die Urheberrechte an individuell erstellten Tattooentwürfen verbleiben beim jeweiligen Tätowierer, soweit gesetzlich ein Urheberrechtsschutz besteht.
Der Kunde erhält die zur vertragsgemäßen Nutzung der angefertigten Tätowierung erforderlichen Rechte.
Eine darüber hinausgehende kommerzielle Nutzung geschützter Entwürfe, insbesondere deren Vervielfältigung oder Verwertung als eigenständige Vorlage, bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit hierfür urheberrechtlich eine Zustimmung erforderlich ist.
18. Gesetzliche Bestimmungen
Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die sonstigen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Zwingende gesetzliche Rechte der Kunden bleiben durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.